Kirche

Redaktion, WuKomm-Top-News

Kirche mit Kompetenzmangel

Bei der Missbrauchsaufarbeitung gibt es systemische Hürden. Die Aufarbeitung komplexer strafrechtliche Zusammenhänge bedarf einer juristischen Kompetenz, die über Kenntnisse im kanonischen Recht weit hinausgeht.

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Zähe Aufklärung

Die Ungereimtheiten in bei dem jüngst veröffentlichten Berliner Missbrauchsbericht zeigen erneut ein Problem. Der Umgang mit der Aufklärung der Missbrauchsverbrechen in der Katholischen Kirche bleibt schwierig.

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Ewigkeitslasten für den Staat?

Eigentlich gibt es keine Alternative zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen, die die Kirchen in Deutschland seit mehr als 200 Jahren zum Ausgleich von Enteignungen erhalten. Einen entsprechenden gesetzlichen Auftrag hat die Weimarer Reichsverfassung bereits im Jahre 1919 festgeschrieben.

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