Eine Paralleljustiz ist für Staat und Gesellschaft deshalb gefährlich, weil sie sich in koordinierter Form gegen das Gewaltmonopol des Staates einschließlich des staatlichen Strafanspruchs wendet. Auf der Grundlage einer aktuellen Studie, die der Erlanger Professor Mathias Rohe im Auftrag des baden-württembergischen Justizministeriums erstellt hat, hat Heinrich Wullhorst sich in der Wochenzeitung „Die Tagespost“ mit der Problematik befasst.
In großen Clans, Rockerbanden oder auch bei den sogenannten Reichsbürgern gibt es Entwicklungen, die darauf ausgerichtet sind, internen „Konfliktlösungen“ dort Geltung zu verschaffen, wo eigentlich staatliche Instanzen zuständig wären. Islamistische Fundamentalisten stellen zuweilen das angeblich vom Koran vorgeschriebene, muslimische Scharia-Recht über die Rechtsordnung des Staates, in dem sie dauerhaft leben. Und es gibt viele weitere Umstände, unter denen sich eine Paralleljustiz entwickeln kann. Den ganzen Beitrag findet man hier.