Eigentlich gibt es keine Alternative zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen, die die Kirchen in Deutschland seit mehr als 200 Jahren zum Ausgleich von Enteignungen erhalten. Einen entsprechenden gesetzlichen Auftrag hat die Weimarer Reichsverfassung bereits im Jahre 1919 festgeschrieben. Inzwischen sind mehr als 100 Jahre vergangen, in denen zwar immer wieder über ein Ende der Zahlungen politisch gerungen wurde, ohne dass man jedoch ein Ergebnis erreicht hätte. Heinrich Wullhorst berichtet über den Stand der Auseinandersetzung in der aktuellen Ausgabe der Tagespost.