Ewigkeitslasten für den Staat?
Eigentlich gibt es keine Alternative zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen, die die Kirchen in Deutschland seit mehr als 200 Jahren zum Ausgleich von Enteignungen erhalten. Einen entsprechenden gesetzlichen Auftrag hat die Weimarer Reichsverfassung bereits im Jahre 1919 festgeschrieben. weiterlesen…