Bringen die Gutachten einer Münchener Rechtsanwaltskanzlei Licht in das schlimme Dunkel der Missbrauchstaten in der Katholischen Kirche? Oder leiden die Gutachten an erheblichen methodischen Schwächen, wie sie zwei renommierte Rechtsprofessoren im Hinblick auf das Kölner Gutachten attestiert haben, die ihren Inhalt entwerten? In seinen Beiträgen für “Die Tagespost” befasst sich Heinrich Wullhorst mit dem nichtveröffentlichten Gutachten im Erzbistum Köln und dem publizierten Aachener Bericht.