Kirche mit Kompetenzmangel

Bei der Missbrauchsaufarbeitung gibt es systemische Hürden. Die Aufarbeitung komplexer strafrechtliche Zusammenhänge bedarf einer juristischen Kompetenz, die über Kenntnisse im kanonischen Recht weit hinausgeht. Ein Kommentar von Heinrich Wullhorst in der Tagespost.

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